Kundgebung RAZ-Verfahren

RAZ-Verfahren: Anwalt fordert Einstellung

Am vergangenen Dienstag hat das Verfahren gegen Cem K., einem vermeintlichen Mitglied der Revolutionären Aktionszellen (RAZ), am Landgericht Berlin begonnen. Dem Angeklagten wird vorgeworfen zwischen 2010 und 2011 mehrere Brandanschläge auf staatliche Verwaltungsgebäude durchgeführt zu haben. Sein Anwalt hatte gleich zu Beginn der Verhandlung beim Richter einen Antrag auf Verfahrenseinstellung eingereicht. Dieser begründete die Forderung damit, dass in dem Prozess geladene Zeugen des Bundeskriminalamtes (BKA) höchst unglaubwürdig seien.

Die beiden BKA-Beamten Stefan Nolte und Martin Kröger hatten 2005 in der linken Szenezeitschrift „Interim“ zwei gefälschte Texte veröffentlicht. Die BKA-Autoren unterzeichneten einen Text mit dem Pseudonym „Die zwei aus der Muppetshow“. Die Texte sind in das Verfahren gegen die „militante gruppe“ (mg) als Beweismittel eingeflossen. Sie dienten als „Honeypot“, um in die damalige „Militanzdebatte“ einzugreifen und um Erkenntnisse über die mg zu sammeln. Der Ermittlungsführer des BKA Oliver Damm hatte nachweislich gelogen, als er 2009 vor Gericht bezeugte, dass er diese gefälschten Texte nicht kenne und die Verfassung der Texte nicht autorisiert hatte. Die gleichen BKA-Referate und teilweise die gleichen Beamten sollen an späteren Verhandlungstagen aussagen, da sie an der Ermittlung gegen Cem K. beteiligt waren. Denn die Ermittlungsbehörden würden ein Zusammenhang zwischen der mg und der RAZ vermuten, so der Anwalt des Angeklagten. Der Richter verschob seine Entscheidung über den Antrag auf einen späteren Termin.

Begleitet wurde der erste Prozesstag von einer Kundgebung vor dem Gerichtgebäude mit 50 Unterstützern. Es sind 19 weitere Verhandlungstermine angesetzt, die die Soligruppe „No129“ solidarisch begleiten wolle, heißt es auf der Webseite der Initiative. Die Justizverwaltung führt das Verfahren unter einer besonderen Sicherheitsstufe durch. Besucher müssen sich strengen Kontrollen unterziehen. Auch dieses Verfahren wurde von der Verteidigung kritisiert, da dadurch die Öffentlichkeit von der Verhandlung praktisch ausgeschlossen werde.