Das Oberlandesgericht Naumburg hat die Nebenklage von Ismet Tekin gegen den Halle-Attentäter zugelassen.
Am 09.10.2019 hatte der Rechtsradikale Stephan B. bei einem Amoklauf in Halle zwei Menschen getötet. In dem Dönerimbiss von Ismet Tekin erschoss er den 20-jährigen Kevin und bedrohte weitere Gäste und Mitarbeiter. Herr Tekin hatte bei dem Prozess gegen den Attentäter eine Nebenklage eingereicht. Diese wurde vom Gericht abgelehnt. Erst nach einem Widerspruch seines Anwalts ließ das Gericht die Nebenklage zu. Herr Tekin erhofft sich, dass Stephan B. hart bestraft wird, um potentielle Nachahmer abzuschrecken. Am 21.07. startete der Gerichtsprozess am Landgericht in Magdeburg.